Branchen

Beratung im Zusammenhang mit Sonderprüfungen

Sowohl bei anlassabhängigen als auch bei anlassunabhängigen Prüfungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V., Berlin, als auch der Bundesbank bzw. der BaFin nach § 44 KWG ist eine besonders hohe Reaktionsgeschwindigkeit des Instituts gefragt:

- Identifizierung der von der Prüfung und ggf. der Beanstandungen
  betroffenen Unternehmensbereiche und -prozesse

- Konstruktion von Verbesserungsmöglichkeiten

- Erstellung eines Maßnahmenplanes unter Beachtung der Termin-
  vorgaben der Aufsicht

- Kommunikation des Maßnahmenplanes mit den Prüfern der
  Finanzmarktaufsicht

- Umsetzung der einzelnen Maßnahmen

 

Wir bieten Ihnen unsere Expertise im Bereich des Handels-, Aufsichts- und Steuerrrechts in sämtlichen Phasen der Sonderprüfung, um die Gefahr aufsichtsrechtlicher Sanktionen zu minimieren und einen hohen Mehrwert aus den Prüfungsergebnissen zu realisieren.