
Unabhängig davon, ob sie mit Ihrem Geschäftsmodell in regulierte Bereiche expandieren wollen oder bereits regulierte Geschäftsfelder betreiben: die Auswirkungen auf die aufsichtsrechtlich für das Unternehmen relevanten Regelungen können zum Teil gravierend sein.
Insbesondere bei noch nicht regulierten Unternehmen (u. a. bestimmte geschlossene Fonds) ergeben sich hierbei vielfältige Fragestellungen, die im Vorfeld der Produktplatzierung zu beachten sind:
- Ist der Tatbestand der (genehmigungspflichtigen) Anlage-
verwaltung erfüllt oder liegt eine genehmigungsfreie Fonds-
konstruktion vor?
- Welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben sich, wenn
die Fondskonstruktion in Finanzinstrumente investiert?
- Wann würde bei einer Investition in Finanzinstrumente der
Tatbestand der Anlageverwaltung und wann der Tatbestand des
Kreditgeschäftes erfüllt sein?
- Welche Folgerungen ergeben sich aus der Qualifizierung als
Kreditinstitut im Vergleich zur Qualifizierung als Finanzdienst-
leistungsinstitut?
So vielfältig die Fragen auch sind: Unser Team unterstützt sie umfassend bei der
- gutachterlichen Beurteilung aufsichts- und steuerrechtlicher
Erfordernisse Ihrer Ideen,
- der Konzeption von Geschäftszenarien mit unterschiedlicher
Aufsichtsintensität, sowie bei der
- Optimierung der regulatorischen Anforderungen.
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Aykut Bußian
Wirtschaftsprüfer
Tel. +49 40 600880-231
aykut.bussian@tpw.de