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Gesetzliche Jahresab-schlussprüfung nach HGB

Für Banken und Finanzdienstleister bestehen erhöhte Anforderungen in der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung durch

 

- verpflichtende größen- und rechtsformunabhängige Anwendung
  der HGB-Vorschriften für große Kapitalgesellschaften,

- spezielle Prüfungserfordernisse des Abschlussprüfers nach
  § 29 KWG sowie der Prüfverordnung (PrüfV),

- Prüfungspflichten im Bereich der Kapitalausstattung, des
  Risikomanagements, der Geldwäsche und dem Meldewesen.

 

Die Regelungsdichte führt u.a. dazu, dass betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf verschiedene Zielsetzungen abgestimmt werden müssen:

- Handelsrecht: Die unternehmerischen und bilanziellen Entschei-
  dungen sollen in der Handelsbilanz möglichst zutreffend die
  Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen, um als
  Entscheidungsgrundlage für gegenwärtige und potentielle
  Geschäftspartner zu dienen;

- Aufsichtsrecht: Gleichzeitig sind die Normen des Aufsichtsrechts
  sowohl als Randbedingungen für unternehmerische Entschei-
  dungen als auch im Hinblick auf den jederzeitigen Nachweis der
  erforderlichen Liquidität und Solvabilität zu berücksichtigen;

- Steuerrecht: Neben der handels- und aufsichtsrechtlichen
  Perspektive sind oftmals Vorstellungen hinsichtlich der Ausge-
  staltung der Steuerquote zu berücksichtigen.

Durch unsere mittelständischen, flachen Strukturen helfen wir Ihnen zielgerichtet bei der Bewältigung von handels-, aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen mit einem lokalen Prüfungsteam und der gesamten Expertise des TPW-Netzwerkes.