
Für Banken und Finanzdienstleister bestehen erhöhte Anforderungen in der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung durch
- verpflichtende größen- und rechtsformunabhängige Anwendung
der HGB-Vorschriften für große Kapitalgesellschaften,
- spezielle Prüfungserfordernisse des Abschlussprüfers nach
§ 29 KWG sowie der Prüfverordnung (PrüfV),
- Prüfungspflichten im Bereich der Kapitalausstattung, des
Risikomanagements, der Geldwäsche und dem Meldewesen.
Die Regelungsdichte führt u.a. dazu, dass betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf verschiedene Zielsetzungen abgestimmt werden müssen:
- Handelsrecht: Die unternehmerischen und bilanziellen Entschei-
dungen sollen in der Handelsbilanz möglichst zutreffend die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen, um als
Entscheidungsgrundlage für gegenwärtige und potentielle
Geschäftspartner zu dienen;
- Aufsichtsrecht: Gleichzeitig sind die Normen des Aufsichtsrechts
sowohl als Randbedingungen für unternehmerische Entschei-
dungen als auch im Hinblick auf den jederzeitigen Nachweis der
erforderlichen Liquidität und Solvabilität zu berücksichtigen;
- Steuerrecht: Neben der handels- und aufsichtsrechtlichen
Perspektive sind oftmals Vorstellungen hinsichtlich der Ausge-
staltung der Steuerquote zu berücksichtigen.
Durch unsere mittelständischen, flachen Strukturen helfen wir Ihnen zielgerichtet bei der Bewältigung von handels-, aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen mit einem lokalen Prüfungsteam und der gesamten Expertise des TPW-Netzwerkes.
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Aykut Bußian
Wirtschaftsprüfer
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