Branchen

Prüfung nach § 36 WpHG

Finanzdienstleister, die unter die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) fallen, sind nach § 36 WpHG verpflichtet, die Meldepflichten nach § 9 WpHG und die Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG jährlich durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen.

Besondere Fragestellungen, die sich hierbei ergeben können, sind u.a.

- Welche Pflichten ergeben sich im Rahmen der Anlageberatung?

- Wie sind die Prospekte zu gestalten, um den Anforderungen der
  Finanzmarktaufsicht nach einer weitgehend sachlichen Darstellung
  der Chancen und Risiken der Investition zu entsprechen?

- Wie unterstützt das Backoffice die Vertriebs- und Investitions-
  aktivitäten durch ein geeignetes Controlling sowie eine interne
  Revision?

- Wie ist das Risikomanagement zu organisieren?
  (Welche Risiken sind für die Unternehmen relevant? Wie sind die
  Risiken zu minimieren und zu kommunizieren?

 

Die Vielfalt der Anforderungen des WpHG mitsamt der hierzu ergangenen Verordnungen und Hinweise der Finanzaufsicht kann für mittelständische Finanzdienstleister schnell zu einer schweren Herausforderung werden. Wir unterstützen Sie durch unseren beratungsorientierten Prüfungsansatz und geben Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hilfestellungen bei der Umsetzung der Aufsichtsanforderungen.