
Durch ein Listing am geregelten Markt besteht oftmals die Verpflichtung, nach Börsenordnung einen Abschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen (IFRS) aufstellen und prüfen zu lassen.
Gerade für Unternehmen des Finanzsektors stellen die komplexen, änderungsintensiven Anforderungen der IFRS eine besondere Herausforderung dar:
- Welche Standards sind für das Unternehmen relevant? Ab wann
und in welcher Fassung sind sie zu berücksichtigen?
- Wie sind die Abschlussbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang,
Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung, u.ä.) den
Besonderheiten des Unternehmens entsprechend zu gestalten?
- Welche Ansatz- und Bewertungsfragen ergeben sich bei
komplexen Transaktionen:
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmen
- Altersvorsorgeverpflichtungen
- Veräußerung von Finanzinstrumenten
- derivative und strukturierte Finanzinstrumente?
Wir verfügen über breite Erfahrung in der Prüfung von IFRS-Abschlüssen und können Sie auch bei der Bewältigung der komplexen Fragestellungen des IAS 39 und weiterer bankspezifischer Regelungen fachgerecht unterstützen.
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Aykut Bußian
Wirtschaftsprüfer
Tel. +49 40 600880-231
aykut.bussian@tpw.de