
Neben dem operativen Geschäft - bei einem Schiffsfonds z.B. die Sicherstellung des reibungslosen Schiffsbetriebes - erfordert die erfolgreiche Führung eines geschlossenen Fonds die Erfüllung vieler Verwaltungsaufgaben wie z. B. die Buchhaltung, die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Abgabe von Steuererklärungen und Ähnliches. Darüber hinaus ist die Kommunikation mit den Gesellschaftern und Beiräten zu pflegen und Gesellschafterversammlungen müssen abgehalten werden. Teile dieser Tätigkeiten, insbesondere die Anlegerverwaltung, werden häufig an externe Dienstleister, die Treuhandgesellschaften, abgegeben.
Steuerliche Fragen rund um den geschlossenen Fonds betreffen neben den typischen Betriebssteuern (z. B. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) insbesondere auch die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschafter. So benötigen die Gesellschafter zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten ihre steuerlichen Ergebnisanteile, ggf. erbschaftsteuerliche Werte oder es ist der steuerliche Gewinn wegen eines Anteilsverkaufs zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang bieten wir für die geschlossenen Fonds ein breites Leistunsspektrum an, dass unter anderem folgende Leistungen enthält.
Leistungen in der Betriebsphase
• Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses oder
alternativ die Prüfung des Jahresabschlusses
• Unterstützung bei der Erstellung von Geschäftsberichten
• Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen; bei einem
kleinen Anlegerkreis organisieren wir auch die Gesellschafter-
versammlungen und übernehmen die Kommunikation mit den
Anlegern
• Teilnahme an Beiratssitzungen und Gesellschafterversammlungen
• Erstellung der Steuererklärungen einschließlich der steuerlichen
Ergebnisverteilung sowie Prüfung der Steuerbescheide
• Erstellung der inländischen Steuererklärungen für ausländische
Gesellschafter eines geschlossenen Fonds
• Abstimmung steuerrechtlicher Sachverhalte mit der
Finanzverwaltung sowie das Führen von Rechtsbehelfs- und
Finanzgerichtsverfahren
• Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen
• Hilfestellung in allen sonstigen steuerlichen Fragestellungen (auch
mit Auslandsbezug)
• Durchführung von betriebswirtschaftlichen Berechnungen; dies
kann z.B. eine Gesamtrückflussberechnung aus Sicht eines
Anlegers im Zusammenhang mit einer geplanten Fondsliquidation
sein
• Sonderaufträge, wie z.B. die beratende Begleitung von
Umstrukturierungen oder Sanierungen
Leistungen in der Exitphase
• Ermittlung der Schlussausschüttung
• Begleitung der Liquidation und Löschung der Gesellschaft
• Steuerliche Beratung bei Liquidation und hinsichtlich Veräußerungsgewinnen
• In Zusammenarbeit mit einer emissionshausunabhängigen Treuhandgesellschaft: Durchführung der Anlegerkommunikation, Vorbereitung, Erstellung und Überprüfung von Gesellschafterinformationen wie steuerliche Mitteilungen oder Geschäftsberichte. Vorbereitung, Teilnahme und Begleitung bei Beiratssitzungen und Gesellschafterversammlungen
Christian Hensell
Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Thomas Mattheis
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater