Leistungen

Prospektbeurteilungen

Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds müssen dem Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) entsprechen. Daneben verlangen Vertriebspartner, Vermittler und Anleger häufig ein Prospektgutachten nach den Vorschriften des IDW S 4, in dem die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Prospektangaben beurteilt wird.

Der IDW S 4 ist ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), in dem die Berufsauffassung dargelegt ist, nach der Wirtschaftsprüfer Verkaufsprospekte beurteilen und darüber Prospektgutachten erstellen. Es sind darin umfangreiche Anforderungen an den Inhalt von Verkaufsprospekten aufgeführt, die bei der Beurteilung beachtet werden müssen.

Ziel einer Prospektbeurteilung ist es, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob in den Verkaufsprospekten die für eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar gemacht werden. Über das Ergebnis der Beurteilung wird in einem Prospektgutachten berichtet.

Wir führen Prospektbeurteilungen nach den Vorschriften des IDW S 4 durch. Durch die Begutachtung Ihres Verkaufsprospektes können Sie sicherstellen, dass der Prospekt die gesetzlichen Anforderungen sowie die Vorgaben des IDW S 4 erfüllt und dadurch auch Ihr Haftungsrisiko als Anbieter bzw. Emittent reduziert wird.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Prospektbeurteilung ist eine gewissenhafte und ordnungsgemäße Prüfung gewährleistet. Bei der Begutachtung arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, berücksichtigen die individuellen Anforderungen und zeigen Ihnen im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben Gestaltungsalternativen für den Prospekt auf.