Leistungen

Beratung von beschränkt Steuerpflichtigen

Konzeptionsgemäß führen bestimmte Einkünfte aus verschiedenen Fonds – aufgrund der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens sowie des nationalen Steuerrechts – bei ausländischen Gesellschaftern (sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen) in Deutschland zu steuerpflichtigen Einkünften. Wir bieten Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich unsere Mithilfe bei den unten aufgeführten Tätigkeiten an. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen werden nicht nur die Beteiligungseinkünfte sondern auch weitere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Vermietungseinkünfte und Renteneinkünfte) erklärt.

Zur Zeit werden durch unsere Kanzlei rund 7.000 ausländische Anleger aus verschiedenen Ländern Europas betreut.

Zu unserem Leistungsangebot zählen unter Anderem:

• Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer und
   Körperschaftsteuer)

• Prüfung und Weiterleitung von Steuerbescheiden (ggf. Führung 
   eines Rechtsbehelfsverfahren bei Abweichungen)

• Stellung von Erstattungsanträgen gem. § 37 Abgabenordnung

• Führung von sämtlichem Schriftverkehr mit den Behörden