
Konzeptionsgemäß führen bestimmte Einkünfte aus verschiedenen Fonds – aufgrund der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens sowie des nationalen Steuerrechts – bei ausländischen Gesellschaftern (sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen) in Deutschland zu steuerpflichtigen Einkünften. Wir bieten Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich unsere Mithilfe bei den unten aufgeführten Tätigkeiten an. Im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen werden nicht nur die Beteiligungseinkünfte sondern auch weitere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Vermietungseinkünfte und Renteneinkünfte) erklärt.
Zur Zeit werden durch unsere Kanzlei rund 7.000 ausländische Anleger aus verschiedenen Ländern Europas betreut.
Zu unserem Leistungsangebot zählen unter Anderem:
• Erstellung von Steuererklärungen (Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer)
• Prüfung und Weiterleitung von Steuerbescheiden (ggf. Führung
eines Rechtsbehelfsverfahren bei Abweichungen)
• Stellung von Erstattungsanträgen gem. § 37 Abgabenordnung
• Führung von sämtlichem Schriftverkehr mit den Behörden
Christian Hensell
Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Torsten Püst
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Unsere Broschüre zum Thema Mehrwertsteuerpaket 2010 steht hier für Sie zum Download bereit