Leistungen

Internationale Steuerberatung

Grenzüberschreitende Sachverhalte, geschäftliches Engagement unserer Mandanten im Ausland ziehen stets Fragen der internationalen Besteuerung nach sich; sie werden nicht selten von diesen Regeln maßgeblich geprägt. Gemeinsam mit einem Netzwerk erfahrener Kollegen im Ausland begleiten wir unsere Mandanten bei dem Schritt über die Grenze. Dabei koordinieren wir nicht nur die Kommunikation unter den eingeschalteten Beratern, sondern geben selbst die Strategie für die Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebstätten oder für die steueroptimierte Restrukturierung ihres internationalen Engagements vor. Neben der steuerrechtlichen Begleitung von Auslandsaktivitäten begleiten wir Sie selbstverständlich auch bei internationalen Vertragsverhandlungen, bei der Begründung von Joint Venture-Strukturen und in Fragen von internationalen Erb- und Nachfolgefällen. Die umfassende ertragsteuerliche Beratung unserer Mandantin erfordert die Berücksichtigung des deutschen und europäischen Steuerrechtes sowie der Doppelbesteuerungsabkommen. Daneben beziehen wir auch umsatzsteuerliche Konsequenzen in unsere internationale Gestaltung mit ein. In klaren Strukturen mit ausgeprägtem Bezug zur Praxis Ihres Unternehmens fühlen wir uns dabei ebenso zu Hause wie im Englischen als Verhandlung- und Vertragssprache.