
Die Beratung der Unternehmen der maritimen Wirtschaft ist einer der Schwerpunkte unserer Steuerberatungsgesellschaft. Die steuerliche Beratung von Schifffahrtsunternehmen von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zum Verkauf des Schiffes und der Abwicklung des Unternehmens erfordert detaillierte Branchenkenntnisse und spezielles Know-How aus der Schifffahrtsbesteuerung im Ertragsteuer- und Umsatzsteuerrecht. Dieses Know-How bringen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit. Wir haben unser Ohr an der Schifffahrtsbranche und sind in Ihrem Interesse auf Kongressen, bei Vorträgen und im Gespräch mit der Verwaltung aktiv in die Gestaltung neuer Entwicklungen eingebunden. Profitieren Sie davon. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bzw. wir prüfen Jahresabschlüsse, die die Unternehmen selbst aufgestellt haben. Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen der Tonnagesteuer nach § 5a EStG und können Zweifelsfragen mit den auf Schifffahrtsbesteuerung spezialisierten Finanzämtern auf Augenhöhe klären. Erforderlichenfalls begleiten wir Sie selbstverständlich bei entsprechenden Betriebsprüfungen oder finanzgerichtlichen Verfahren. Die Schifffahrt ist ein internationales Geschäft. In grenzüberschreitenden Fragen Ihrer Aktivitäten greifen wir auf unser Netzwerk erfahrener Schifffahrtsexperten an allen großen Schifffahrtsstandorten zurück. Dabei legen wir Wert darauf, Ihre Probleme in enger Abstimmung mit dem Berater vor Ort aus einer Hand und praxisnah zu lösen.
Christian Hensell
Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Torsten Püst
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Unsere Broschüre zum Thema Mehrwertsteuerpaket 2010 steht hier für Sie zum Download bereit