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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Das sog. BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) befindet sich in aller Munde. Vielfach wird die Auffassung vertreten, es handele sich um die tiefgreifendste Reform des deutschen Bilanzrechts. Ziel dieser Broschüre ist es, einen Überblick über die aus unserer Sicht wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches zu geben.

Die durch das BilMoG, welches mit Wirkung ab dem 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist, geänderten handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind größtenteils für Geschäftsjahre nach dem 31.12.2009 anwendbar. Einzelne Vorschriften sind jedoch auch für Geschäftsjahre, die vor diesem Stichtag beginnen. Eine freiwillige Anwendung der geänderten Regelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, ist ebenfalls möglich. Hier hat der Anwender jedoch sämtliche Änderungen durch das BilMoG kumuliert anzuwenden. Eine Auswahl von einzelnen Regelungen ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann es durchaus bereits jetzt geboten sein, mögliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu identifizieren.

In dem vorliegenden Gesetzesüberblick werden gesetzliche Regelungen, die durch das BilMoG eine Änderung erfahren haben, bei Paragraphenangaben durch „HGB-BilMoG“ gekennzeichnet. Erläuterungen zur alten Rechtslage werden bei Paragraphenangaben mit „HGB“ dargestellt.

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