BilMoG - Die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985
Durch das mit Wirkung zum 29. Mai 2009 in Kraft getretene BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) ergeben sich umfangreiche Änderungen im Jahresabschluss und Konzernabschluss, für die unterschiedliche Übergangsvorschriften zu beachten sind.
Änderungen im Jahresabschluss:
- größenabhängige Befreiung von der handelsrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
- Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten
- Wegfall der Ansatzwahlrechte für Aufwandsrückstellungen
- Änderung der Rückstellungsbewertung
- Bilanzorientierte Ermittlung latenter Steuern
- Wegfall von Abschreibungswahlrechten
- Änderung des Ausweises ausstehender Einlagen
und eigener Anteile
- Neue Anhangangaben wie z.B. Begründung des Risikos der
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Zusätzliche Änderungen im Konzernabschluss:
- Aufgabe des Konzepts der einheitlichen Leitung
- Abschaffung von Wahlrechten bei der Kapitalkonsolidierung
Übergangsvorschriften:
- 01.01.2009: Optionale Anwendung der Regelungen des BilMoG
- 01.01.2010: Verpflichtende Anwendung des BilMoG
TPW unterstützt Sie bei allen sich ergebenden Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung des BilMoG ergeben können, z.B.:
- Optimierung der Bilanzpolitik
- Berechnung der latenten Steuern
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Erstellung und Überarbeitung einer Bilanzierungsrichtlinie
Infoveranstaltungen BilMoG
In Workshops hat TPW das Thema BilMoG aufgearbeitet und seinen Mandanten näher gebracht. Die Präsentation der Workshops steht für Sie zum Download bereit.
TPW Info - BilMoG
Unsere Broschüre zum Thema Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) steht hier für Sie zum Download bereit.
