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BilMoG

BilMoG - Die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985

BilMoG - Durch das mit Wirkung zum 29. Mai 2009 in Kraft getretene BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) ergeben sich umfangreiche Änderungen im Jahresabschluss und Konzernabschluss, für die unterschiedliche Übergangsvorschriften zu beachten sind.

Änderungen im Jahresabschluss:

- größenabhängige Befreiung von der handelsrechtlichen
  Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
- Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten
- Wegfall der Ansatzwahlrechte für Aufwandsrückstellungen
- Änderung der Rückstellungsbewertung
- Bilanzorientierte Ermittlung latenter Steuern
- Wegfall von Abschreibungswahlrechten
- Änderung des Ausweises ausstehender Einlagen
  und eigener Anteile
- Neue Anhangangaben wie z.B. Begründung des Risikos der
  Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Zusätzliche Änderungen im Konzernabschluss:
- Aufgabe des Konzepts der einheitlichen Leitung
- Abschaffung von Wahlrechten bei der Kapitalkonsolidierung

Übergangsvorschriften:
- 01.01.2009: Optionale Anwendung der Regelungen des BilMoG
- 01.01.2010: Verpflichtende Anwendung des BilMoG

TPW unterstützt Sie bei allen sich ergebenden Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung des BilMoG ergeben können, z.B.:
- Optimierung der Bilanzpolitik
- Berechnung der latenten Steuern
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Erstellung und Überarbeitung einer Bilanzierungsrichtlinie

Erfahren Sie hier alles zum Thema BilMoG