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Erbschaftsteuer: Bewertung von geschlossenen Fonds

Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, dass Barvermögen und Aktien höher besteuert werden als etwa Immobilien. Diese Schieflage war entstanden, weil für die Berechnung der Erbschaftsteuer bei Grundvermögen nicht der Marktwert angesetzt wurde. Die darauf folgende Reform der Erbschaftsteuer soll die Freibeträge für nahe Familienangehörige gegenüber der heutigen Regelung deutlich erhöhen. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen müssen künftig mehr Steuern zahlen. Gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil wird in Zukunft der tatsächliche Wert des Immobilienvermögens berücksichtigt.

Bis zur Gesetzesnovelle eigneten sich z. B. Schiffsfonds sehr gut für das Übertragen von Vermögen. Auch nach der Neuregelung bieten Schiffsfonds gewisse Vorteile bei der Vermögensübertragung. Dies gilt ebenso für andere gewerblich geprägte Anlagen wie z. B. geschlossene Fonds für Windkraft, Solarstrom oder Biomasse. An die frühere Begünstigung kommt die neue Regelung aber in den meisten Fällen nicht heran. So waren bei den Schiffsfonds bisher sogar negative Steuerwerte möglich. Diese konnten die positiven Steuerwerte anderer Vermögenswerte ausgleichen und dadurch die Übertragung besonders günstig machen. Doch das ist jetzt Vergangenheit. Mit am stärksten trifft es die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds, denn diese werden deutlich höher bewertet. Von nun an müssen die geschlossenen Immobilienfonds den Marktwert der Objekte ermitteln. Dieser wird dem Fondsanleger dann anteilig zugerechnet.

Wie sich die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen auswirkt und was Sie beachten müssen, darüber informieren Sie unsere Steuerberater bei TPW.