Das Mehrwertsteuerpaket 2010
Mehrwertsteuerpaket 2010: Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt. Neben zahlreichen Neuerungen wurden durch Art. 7 und 8 des Jahressteuergesetzes 2009 eine Vielzahl von Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes geändert. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Neuregelungen ab dem 01. Januar 2010 anzuwenden.
Änderungsbedarf bestand in Deutschland insbesondere für die Ortsbestimmung der sonstigen Leistungen (§ 3a ff. UStG). Weitere Änderungen betreffen die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) und die Erweiterung der Meldepflichten im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung um innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Auch das Vorsteuervergütungsverfahren wurde reformiert.
Alle Mitarbeiter im Unternehmen, die mit der Auftragsannahme, der Rechnungserstellung und Buchhaltung beauftragt sind, sollten über die Neuregelungen ab dem 01.01.2010 informiert sein.
Wir haben für Sie eine Informationsbroschüre zum Thema Mehrwertsteuerpaket 2010 erstellt.
Die Broschüre steht hier für Sie zum Download bereit.
Für Fragen zum Mehrwertsteuerpaket 2010 stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung.
Torsten Püst
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Kerstin Engwer
Steuerberaterin
Tel. +49 40 600880-340
kerstin.engwer@tpwkg.com
Christiane Spittler
Steuerberaterin
Tel. +49 40 600880-411
christiane.spittler@tpwkg.com
