Regulierung geschlossener Fonds - die AIFM Richtlinie
Seit dem 30. April 2009 liegt der Vorschlag der EU-Kommission für die Regulierung alternativer Investmentfonds vor. Unter dem Entwurf dieser Richtlinie fallen auch geschlossene Fonds und ihre Anbieter. Im Rahmen eines breiten politischen Konsenses hat sich auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 26. Oktober 2009 mit Blick auf die AIFM-Richtlinie dafür ausgesprochen, zukünftig keine Finanzmarkprodukte mehr zuzulassen, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind. Zurzeit wird die AIFM-Richtlinie im EU-Ministerrat erörtert, noch im Dezember 2009 soll hierzu ein Beschluss des Rates über einen neuen Entwurf der Richtlinie ergehen.
Der bisher vorliegende Entwurf stellt Transparenzanforderungen an die Initiatoren von geschlossenen Fonds. Auch wenn viele dieser Anforderungen vor der Investitionsentscheidung durch die zurzeit geltenden Regelungen zu den Verkaufsprospekten abgedeckt sind, wird die Richtlinie dennoch für die laufende Fondsverwaltung weitere Informationspflichten mit sich bringen. So ist das Investitionsobjekt jährlich zu bewerten, den Anlegern ist ein Jahresbericht zur Verfügung zu stellen und die Risiken der Investition sind zu erläutern. Daneben werden die Initiatoren geschlossener Fonds Kapitalanforderungen unterworfen und es wird ein Risikomanagement gefordert. Zudem wird es nach dem derzeitigen Stand der Richtlinie nicht mehr möglich sein, dass Initiatoren geschlossener Fonds zugleich einen beherrschenden Einfluss auf Treuhandgesellschaften ausüben werden.
Die weiteren Einzelheiten der kommenden AIFM-Richtlinie bleiben abzuwarten. Die Beteiligung des Europaparlamentes steht noch aus. Außerdem verweist der Entwurf der Richtlinie in zahlreichen Punkten auf weitergehende Richtlinien, die noch entworfen werden müssen. Zurzeit wird damit gerechnet, dass die Richtlinie im Sommer/Herbst 2010 erlassen wird. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch bereits deutlich gemacht, dass er die folgende zweijährige Umsetzungsfrist nicht voll ausschöpfen will. Es ist daher mit einer zügigen Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht zu rechnen. Die Regulierung geschlossener Fonds kommt. Für Fondsinitiatoren und Emissionshäuser besteht bereits jetzt Anpassungsbedarf, um auf die künftige Regulierung rechtzeitig mit entsprechenden Strukturierungsmaßnahmen vorbereitet zu sein. In neuen Prospekten sollten die Kosten der kommenden Regulierung berücksichtigt werden. Wir informieren Sie gerne über den Stand der Regulierung auf europäischer Ebene und besprechen evtl. erforderliche Maßnahmen mit Ihnen.
Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Aykut Bußian
Wirtschaftsprüfer
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