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Tonnagesteuer

Tonnagesteuer – die steuerliche Förderung für die deutsche Schifffahrt

Die Tonnagesteuer gibt Unternehmen seit 1999 die Möglichkeit, ihren Gewinn pauschal nach der Tonnage des Schiffes zu versteuern. Die steuerliche Förderung für die deutsche Schifffahrt orientiert sich danach nicht an dem Führen der deutschen Flagge. Vielmehr werden die Sicherung und der Ausbau der Beschäftigung sowie die Wertschöpfung bei der Tonnagesteuer als Faktoren berücksichtigt. Bei der Tonnagesteuer handelt es sich nicht um eine neue Besteuerungsart, sondern um eine neue Vorgehensweise bei der Ermittlung des Gewinns, der anschließend wie üblich der Einkommensteuer unterworfen ist. Der Gewinn wird pauschal nach der Schiffsgröße berechnet, unabhängig von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten der Gesellschaft. Die Tonnagesteuer liegt momentan in Abhängigkeit von der Schiffsgröße zwischen 0,23 und 0,92 Euro pro 100 Nettotonnen und Tag. Darüber hinaus sind auch beim Verkauf des Schiffes anfallende Veräußerungsgewinne bereits mit der Tonnagesteuer abgegolten. Ein Unternehmen, das sich entscheidet, die Steuern auf diese Art erheben zu lassen, muss diese Gewinnermittlungsart zehn Jahre lang beibehalten.

Mit der günstigen Tonnagesteuer soll Deutschland als Schifffahrtsstandort gestärkt werden.

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